Wer kann Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder können werden:
Berufsfischer, Fischzüchter, Teichwirte, Eigentümer und Pächter von Fischgewässern, Nebenerwerbsfischer, Sportangler, Gemeinden und sonstige juristische Personen, sowie Freunde und Förderer der Fischerei.
Wie tritt man dem Verein bei
Die Aufnahme als Mitglied muß beim Verein schriftlich beantragt werden.
Formulare hierzu erhalten Sie vom Schriftführer des Vereins oder gleich unten zum Herunterladen.
Die Aufnahme oder Ablehnung wird schriftlich bestätigt.
Im Falle einer Ablehnung braucht dies laut der Satzung nicht begründet werden.
Gebühren
Erwachsene | Jugend (10-18 Jahre) | |
Aufnahmegebühr: | 20.00 € | 10.00 € |
Mitgliedsbeitrag: | 30.00 € | 15.00 € |
Jahreskarte Mitglieder: | 120.00 € | 80.00 € |
Jahreskarte Ehepartner: | 80.00 € | |
Arbeitsbeitrag: | 40.00 € | 40.00 € |
Einmaliges Besatzgeld bei Kauf erster Jahreskarte: | 60.00 € | entfällt |
Mitgliedschaftsantrag Dem Antrag bitte eine Kopie des Fischereischeins beifügen ! Hinweis: Das Postfach wird höchstens 1 x pro Woche geleert. Direkt an den Schriftwart per Post ode Mail senden geht schneller.
Der Arbeitsbeitrag ist von jedem Jahreskarteninhaber zu zahlen, der das 60.te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mitglieder mit einer Behinderung ab 50% sind ebenfalls vom Arbeitsbeitrag befreit. Es besteht die Möglichkeit für alle Mitglieder, bis zu 4 Stunden á 10,00 Euro einzuarbeiten. Weitere Stunden werden mit je 5,00 Euro vergütet bis hin zu einer Maximalvergütung von 80,00 Euro (bei 12 Stunden Arbeitseinsatz). Termine für Arbeitseinsätze sind dem Jahresprogramm zu entnehmen.
Der Arbeitsbeitrag wird zur Jahreshauptversammlung, der Jahreskartenausgabe und bei der ersten Vereinsversammlung ausbezahlt. Das Besatzgeld wird nur einmalig für erwachsene Vereinsmitglieder beim Kauf der ersten Jahreskarte erhoben.