Mitgliedschaft, Gebühren-und Beitragsordnung

                                                         

Wer kann Mitglied werden

Ordentliche Mitglieder können werden:
Berufsfischer, Fischzüchter, Teichwirte, Eigentümer und Pächter von Fischgewässern, Nebenerwerbsfischer, Angelfischer, Gemeinden und sonstige juristische Personen, sowie Freunde und Förderer der Fischerei. Wenn Minderjährige Mitglied werden möchten, ist die unterschriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) nötig und diese haften auch für die Gebührenverpflichtungen des jugendlichen Mitglieds. Jugendliche unter 7 Jahren können Mitglied werden, aber auf sie können keine Erlaubnisscheine ausgestellt werden.

Wie tritt man dem Verein bei

Die Aufnahme als Mitglied muss beim Verein schriftlich per mit Postbrief zugesendetem oder persönlich übergebenem Aufnahmeantrag  beantragt werden. Das Formular hierzu finden Sie gleich unten zum herunterladen. Die Satzung finden Sie hier: Satzung
Die Aufnahme wird bestätigt durch Versand oder Übergabe des Mitgliedsausweises. Eine Ablehnung wird schriftlich mitgeteilt und muss nicht begründet werden.

AUFNAHMEANTRAG
Der Aufnahmeantrag ist komplett ausgefüllt und unterschrieben per Postbrief an den 
Schriftwart zu senden oder dem Vorstand persönlich zu übergeben. Die Postadresse steht links hochkant auf dem Antrag.
Seite 2 des Antrages brauchen wir NICHT zurück! Dem Antrag bitte eine Kopie des Fischereischeins beifügen !
Hinweis:Der Antrag wurde mit den Webbrowsern Google Chrome und Microsoft Edge sowie Adobe Acrobat Reader und PDF XChange Reader getestet und funktionierte zum Testzeitpunkt mit diesen Apps einwandfrei.Wir empfehlen bei Problemen oder generell den Antrag zum editieren herunterzuladen.

Bei Fragen und Problemen gern eine Mail senden.

 

Beiträge und Gebühren 

Beiträge und Gebühren ErwachseneJugendliche
Aufnahmegebühr: 20 € 10 € (1-18 Jahre)
Mitgliedsbeitrag: 35 € 20 € (1-18 Jahre)
Jahreskarte Mitglieder:120 € 80 € (7-18 Jahre)
Jahreskarte Ehepartner: 80 €
Arbeitsbeitrag Jahreskarte 60 € (bis 60 Jahre) 60 € (7-18 Jahre)
Einmaliges Besatzgeld
bei Kauf erster Jahreskarte:
60 € entfällt

Gebühren- und Beitragsordnung 

Vereinsmitglieder können einen Jahreserlaubnisschein (Jahreskarte) kaufen. Dafür ist eine Gebühr sowie ein Arbeitsbeitrag zu bezahlen (siehe Tabelle). Der Arbeitsbeitrag ist von jedem Jahreskarteninhaber zu zahlen, der das 60.te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mitglieder, die das 60.te Lebensjahr vollendet oder eine Behinderung ab 50% haben, sind vom Arbeitsbeitrag befreit. Es besteht die Möglichkeit für alle Jahreskarteninhaber, bis zu 8 Stunden á 10,00 Euro einzuarbeiten. Bis zu 6 weitere Stunden werden mit je 5,00 Euro vergütet bis zu einer Maximalvergütung von 110,00 Euro. Termine für Arbeitseinsätze sind dem Jahresprogramm zu entnehmen.
Der Arbeitsbeitrag wird zur Jahreshauptversammlung, der Jahreskartenausgabe und bei der ersten Vereinsversammlung ausbezahlt oder per Überweisung erstattet.
Das Besatzgeld wird nur einmalig für erwachsene Vereinsmitglieder beim Kauf der ersten Jahreskarte erhoben.

Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr (siehe Tabelle) zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag (siehe Tabelle) ist von jedem ordentlichen Mitglied per erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung von einem inländischen Konto zu bezahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. Gebühren für den Postversand von Erlaubnisscheinen, Mitgliedsausweisen u.ä. werden separat erhoben und angepasst an die jeweils aktuellen Postversandpreise.

Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden basierend auf dem erteilten SEPA Lastschriftmandat im letzten Quartal des Jahres für das kommende Jahr eingezogen. Jahreskartengebühr, Arbeitsbeitrag, Vereinsaufnahmegebühr und das Besatzgeld bei Erstkauf der Jahreskarte werden vom Mitglied überwiesen, in bar bezahlt oder in Einzelfällen nach Vereinbarung vom Verein eingezogen. Geänderte Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen per neuem SEPA-Lastschriftformular.

SEPA-Lastschriftmandat

Jahreskartengebühr+Arbeitsbeitrag sind bis zum jährlich im Jahresprogramm festgelegten Termin zu überweisen und die Karten auf der Jahreshauptversammlung oder separater Kartenausgabe in Empfang zu nehmen. In Einzelfällen kann nach persönlicher Terminvereinbarung die Karte auch gegen Barzahlung oder Vorabüberweisung aller Gebühren beim Schriftwart abgeholt oder per Brief versendet werden. 

Unsere Bankverbindung

                                            Iban: DE 44 7805 0000 0620 0099 28  Sparkasse Hochfranken                                                               

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