aktuelle Sperrungen
Geplante Gewässersperrungen und Fangbeschränkungen 2025
Friedfisch ist in allen Gewässern außer im Stausee und Sündenweiher vom 1.1. bis inkl. 18.4. gesperrt sowie im Stausee vom 6.10. bis inkl. 10.11. und in allen anderen Gewässern außer im Sündenweiher vom 6.10. bis inkl. 31.12. ebenfalls gesperrt.
Mühlweiher: 1.1. bis inkl. 18.4. gesperrt.
Hirtenteich: 1.1. bis inkl. 6.10. gesperrt.
Hecht & Zander sind vom 15.2. bis inkl. 30.4. in allen Gewässern gesperrt.
Graskarpfen sind im Braunersgrüner Weiher ganzjährig gesperrt.
Feisnitzspeicher: 3.4. bis inkl. 18.4. gesperrt.
Witzlebensteich: 1.5. bis inkl. 31.5. und 1.10. bis inkl. 31.10. und am 1.6. für Nichtteilnehmer des Königsfischens bis 13 Uhr gesperrt.
Hinweis: Am Tag des Königsfischens ist am Teich das Angeln von Teilnehmern nach dem Königsfischen komplett einzustellen und das Angeln nach dem Königsfischen von Nichtteilnehmern des Königsfischens komplett einzustellen nach dem Fang von 3 Salmoniden.
Zipfelteich: 1.6. bis inkl. 28.6. gesperrt.
Am Tag nach den Gewässersperrungen ist das Angeln nach dem an diesem Tag gestatteten Fang von 3 Salmoniden komplett einzustellen. Dies gilt nur für die Gewässerkomplettsperrungen.
Sündenweiher: darf vorläufig weiterbeangelt werden bis zur jederzeit möglichen endgültigen Sperrung. Fänge im Sündenweiher werden nicht auf die Jahresfangmengen für die
Jahreskarteninhaber angerechnet und es gibt keine Beschränkung der Tagesfangmengen auch für Tageskartenangler.
Alle Fänge sind natürlich trotzdem in die Erlaubnisscheine und Jahreskarten einzutragen.