Fischereischeine und Erlaubnisscheine (Tages-Wochen-Jahreskarte) müssen bei der Ausübung der Angelfischerei am Gewässer immer griffbereit sein und sind auf Verlangen den Fischereiaufsehern und der Polizei auszuhändigen. Erlaubnisscheine sind auch den gesetzlichen Vertretern des Vereins (Vorsitzender und Stellv.Vorsitzender) auf Verlangen auszuhändigen.
Die Tages-Wochen- und Jahreskarten sind NUR KOMPLETT AUSGEFÜLLT gültig ! Achten Sie bitte auf vollständiges ausfüllen. Nicht korrekt ausgefüllte Erlaubnisscheine führen zum Gewässerverweis zur Nachbesserung in der Ausgabestelle mit dem untergelegten dortigen Durchschlag des Erlaubnisscheins.
FISCHEREIORDNUNG
ALLGEMEINE ANGELBEDINGUNGEN FÜR ALLE GEWÄSSER
Grundsätzlich gelten die Bestimmungen und Ausführungen des Bayerischen Fischereigesetzes und seiner Ausführungsverordnungen in ihrer jeweiligen gültigen Form.
Angeln ist ganzjährig von 0-24 Uhr erlaubt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und speziellen Schonzeiten und Schonmaße, der allgemeinen und gewässerspezifischen Angelbedingungen und evtl. Sperrungen von Gewässern und Fischarten, über die sich jeder Angler vor dem angeln selbst zu informieren hat, z.B. auf der Website unter „Aktuelles“ oder telefonisch beim Vorstand.
Angeln ist nur erlaubt, wenn das Gewässer komplett eisfrei ist.
Tages-Mehrtages-und Wochenkarten mit Fangeinträgen sind in den Briefkasten am Gewässer einzuwerfen oder an info@fischereiverein-wunsiedel.de zu mailen!
Erwachsene und Jugendliche ab 14 Jahren mit staatl. Fischereischein und Erlaubnisschein (Tages-Wochen-Jahreskarte) sind berechtigt, mit 2 Handangeln vom Ufer aus zu fischen. Nicht vom Boot aus! Die Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen. Jugendliche im Alter von 10-18 Jahren ohne staatl. Fischereischein dürfen mit Jugendfischereischein und zugehörigem Erlaubnisschein mit maximal zwei Handangeln unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen. Ab dem Alter 14 können sie nach bestandener staatlicher Fischerprüfung entweder weiterhin mit dem Jugendfischereischein unter Aufsicht eines erwachsenen Fischereischeininhabers fischen oder den staatlichen Fischereischein bei ihrer Gemeinde beantragen und damit allein fischen. Der Jugendliche mit staatl. Fischereiprüfung darf keine Aufsicht über andere jugendliche Angelfischer führen! Hier gibt es weitere Informationen zum Jugendfischen in Bayern
Köder, Gerätemontagen und Angelgerät haben dem bayerischen Fischereigesetz zu entsprechen (z.B. ist lebender Köderfisch verboten). Friedfischangeln Gerätemontage = 1 Einfachhaken. Hältern ist Anglern nur im eigenen Setzkescher von ausreichender Grösse unter Beachtung des Tierwohls erlaubt und es ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.
Untermaßige oder während ihrer Schonzeit oder Sperrung gefangene lebensfähige Fische müssen sofort schonend zurückgesetzt werden. Maßig gefangene Fische gelten als angeeignet. Sie sind gleich nach dem Fang mit Kugelschreiber in die Fangliste einzutragen und sinnvoll zu verwerten.
Kranke und verendete Fische sind aus dem Gewässer zu entfernen und nach Möglichkeit dem zuständigen Gewässerwart oder einem Vorstandsmitglied zu übergeben, bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen.
Fischinnereien dürfen nicht ins Wasser geworfen und auch nicht in den vorhandenen Mülleimern entsorgt werden.
Der Einsatz von Echolotgeräten u.ä. ist grundsätzlich verboten. Anfüttern hat maßvoll zu erfolgen.
Während der Dauer der Durchführung von Arbeitseinsätzen ist Jahreskartenbesitzern das Angeln am betroffenen Gewässer untersagt. Diese können in dieser Zeit auf alle anderen Gewässer ausweichen.
Flurschäden sind zu vermeiden. Für diese haftet der Angler selbst. Zelten am Gewässer und offene Feuer (auch Grills) sind verboten. Der Gebrauch bodenloser Wetterschutze ist erlaubt. Alle Gewässer des Fischereiverein Wunsiedel e.V. befinden sich im „Naturpark Fichtelgebirge“. Die besonderen Regelungen dazu, nachzulesen in der „Verordnung Naturpark Fichtelgebirge “, sind zu seinem Schutz zu beachten. Offene Feuer (dazu zählen auch Grills) z.B. dürfen in der Schutzzone des Naturparkes Fichtelgebirge ohne besondere Erlaubnis der staatlichen Behörden nicht entzündet und unterhalten werden.
Das Angeln erfolgt auf eigene Gefahr. Für Unfälle aller Art haftet der Fischereiverein Wunsiedel e.V. nicht.
Es dürfen pro Angeltag ( Kalendertag ) den Gewässern entnommen werden:
2 Karpfen (ab 36cm, Graskarpfen ab 60cm)
2 Schleien (ab 26cm)
3 Aale (ab 50cm)
1 Hecht (ab 55cm) oder 1 Zander (ab 50cm) oder 1 Wels (ab 75cm) oder 1 Rapfen (ab 40cm)
2 Salmoniden (ab 26cm, Seeforelle ab 60cm)
Sonderregelungen gelten nur für bestimmte Tage und Gewässer wie siehe geplante Gewässersperrungen und Königsfischen oder z.B. der Sündenweiher.
GEWÄSSERSPEZIFISCHE ANGELBESTIMMUNGEN
Feisnitzspeicher – Stausee Haid bei Arzberg
Parken von Fahrzeugen am Stausee ist auf den Zufahrtswegen zur Gaststätte und auf dem Hauptdamm verboten.
Am Überlauf vom Vor- zum Hauptstau (Zufahrt Gaststätte) ist unbedingt ein ausreichend langer Unterfangkescher zur Landung der Fische erforderlich.
Auf dem Übergang zum Ablassturm ist das Angeln verboten.
Aal und Wels sind ohne Begrenzung bzgl. Menge und Größe fangbar
Aale, Barsche und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden
Witzlebensteich
Es darf nur auf dem vereinseigenem Grundstück geparkt werden. Das Befahren des Teichdammes ist nur bis zum Parkplatz gestattet.
Zipfelteich
Aale haben ab dem 1.1.2021 bis 31.12.2025 kein Schonmass und gefangene Aale dürfen nicht zurückgesetzt werden. Am Zipfelteich ist das Befahren bis zum Parkplatz am Hirtenteich gestattet, jedoch nicht das Parken auf den Dämmen .
Braunersgrüner Weiher
Das Parken ist nur an den gekennzeichneten Stellen am Ende der Zufahrtswege zulässig. Es darf nur der befestigte Weg, keinesfalls die Wiesen und Felder befahren werden.
Hirtenteich
ab 06.10.2024 nur für Jahreskarteninhaber beangelbar
Es ist das Befahren bis zum Parkplatz am Hirtenteich gestattet, jedoch nicht das Parken auf den Dämmen .
Mühlweiher
ab 19.04.2025 beangelbar
Parken ist nur erlaubt am Wiesen-und Wegesrand. Das Angeln ist in den ausgeschilderten Bereichen am Süd- und Ostufer untersagt.
Sündenweiher
Der Sündenweiher darf bis zur endgültigen Sperrung vorläufig weiter beangelt werden und die geplante Sperrung ab 31.10.2024 tritt vorerst nicht in Kraft.
Fänge im Sündenweiher werden nicht auf die Jahresfangmengen für die
Jahreskarteninhaber angerechnet und es gibt keine Beschränkung der Tagesfangmengen.
Alle Fänge sind natürlich trotzdem in die Erlaubnisscheine und Jahreskarten einzutragen.Das Parken auf dem Firmengelände der Fa. Schaller, Bad Alexandersbad und auf den Zufahrtswegen ist zu unterlassen.
Geplante Gewässersperrungen und Fangbeschränkungen 2024
Feisnitzspeicher: 15.3. bis inkl. 28.3.
Witzlebensteich: 1.3. bis inkl. 28.3. und 4.5. bis inkl. 31.5.
Hinweis: Am Tag des Königsfischens ist am Teich das Angeln von Teilnehmern nach dem Königsfischen komplett einzustellen und das Angeln von Nichtteilnehmern des Königsfischens komplett einzustellen nach dem Fang von 2 Salmoniden!
Zipfelteich: 1.3. bis inkl. 28.3. und 1.6. bis inkl. 28.6.
Sündenweiher: 31.10. bis inkl. 31.12. darf vorläufig weiterbeangelt werden.
Hirtenteich: 1.1. bis inkl. 5.10.
Am Tag nach den Gewässersperrungen ist das Angel nach dem an diesem Tag dort gestatteten Fang von 3 Salmoniden komplett einzustellen. Das gilt nicht für die jährliche Friedfischsperrung in allen Gewässern im Oktober-November.
Einschränkungen
Am 1.6.2024 ist am Witzlebensteich für die Dauer des traditionellen Königs-und Jugendkönigsfischens mit kaum oder keinen verfügbaren Angelplätzen zu rechnen. Teilnahme an der Veranstaltung nur für Vereinsmitglieder.
Hecht und Zander sind vom 15.02. bis einschliesslich 30.04.2024 gesperrt.
Friedfische sind in allen Gewässern vom 05.10. bis einschliesslich 30.11.2024 gesperrt.
Bei Zuwiderhandlungen gegen die hier aufgeführten Angelbedingungen erfolgt Kartenentzug sowie Tagesfangentzug ohne
Rückerstattung bezahlter Beiträge und Gebühren und bei Vereinsmitgliedern ggf. eine vereinsinterne Ahndung bis hin zum Ausschluss
aus dem Verein.
Hier die aktuelle Bezirksfischereiverordnung Oberfranken inklusive einer Übersicht der Schonmaße und Schonzeiten mit markierten Änderungen ab 2023 und eine Übersichtskarte der sogenannten „Einzugsgebiete“ – wir gehören zum Einzugsgebiet „Elbe“.
Bezirksfischereiverordnung-Bezirk-Oberfranken
Schonzeiten , Schonmaße und Einzugsgebiete
Einzugsgebiete Bayern
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