Wer kann Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder können werden:
Berufsfischer, Fischzüchter, Teichwirte, Eigentümer und Pächter von Fischgewässern, Nebenerwerbsfischer, Angelfischer, Gemeinden und sonstige juristische Personen, sowie Freunde und Förderer der Fischerei. Wenn Minderjährige Mitglied werden möchten, ist die unterschriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten (gesetzliche Vertreter) nötig und diese haften auch für die Gebührenverpflichtungen des jugendlichen Mitglieds. Jugendliche unter 7 Jahren können Mitglied werden, aber auf sie können keine Erlaubnisscheine ausgestellt werden.
Wie tritt man dem Verein bei
Die Aufnahme als Mitglied muss beim Verein schriftlich per mit Postbrief zugesendetem oder persönlich übergebenem Aufnahmeantrag beantragt werden. Das Formular hierzu finden Sie gleich unten zum herunterladen. Die Satzung finden Sie hier: Satzung
Die Aufnahme wird bestätigt durch Versand oder Übergabe des Mitgliedsausweises. Eine Ablehnung wird schriftlich mitgeteilt und muss nicht begründet werden. Als Mitglied unseres Vereins gehört man dem Bezirksfischereiverband Oberfranken e.V. und dem Landesfischereiverband Bayern e.V. an.
Information zu den Mitgliedsausweisen
Der Landesfischereiverband Bayern will nach und nach die alten grünen Mitgliedsausweise mit Beitragsmarken ersetzen durch digital erstellte Ausweise, die immer nur für das aktuelle Jahr gelten, jährlich neu erstellt und den Mitgliedern zugesendet werden. Wenn ein Mitglied den Jahresmitgliedsausweis zugesendet bekommt, gilt ab dann dieser anstelle des alten grünen Ausweises. Der Ausweis kann ausgedruckt oder als PDF gespeichert werden oder beides. Hier ein Beispiel des Ausweises mit Anschreiben.
Beispiel neuer Mitgliedsausweis
AUFNAHMEANTRAG
Der Aufnahmeantrag ist komplett ausgefüllt und unterschrieben per Postbrief an den Schriftwart zu senden oder dem Vorstand persönlich zu übergeben. Die Postadresse steht links hochkant auf dem Antrag. Seite 2 des Antrages brauchen wir NICHT zurück! Dem Antrag bitte eine Kopie des Fischereischeins beifügen ! Hinweis:Der Antrag wurde mit den Webbrowsern Google Chrome und Microsoft Edge sowie Adobe Acrobat Reader und PDF XChange Reader getestet und funktionierte zum Testzeitpunkt mit diesen Apps einwandfrei.Wir empfehlen bei Problemen oder generell den Antrag zum editieren herunterzuladen. Bei Fragen und Problemen gern eine Mail senden.
Gebühren- und Beitragsordnung
| Beiträge und Gebühren | Erwachsene | Jugendliche |
| Aufnahmegebühr: | 20 € | 10 € (1-18 Jahre) |
| Mitgliedsbeitrag: | 35 € | 20 € (1-18 Jahre) |
| Jahreskarte Mitglieder: | 120 € | 80 € (7-18 Jahre) |
| Jahreskarte Ehepartner: | 80 € | |
| Arbeitsbeitrag Jahreskarte | 60 € (bis 60 Jahre) | 60 € (7-18 Jahre) |
| Einmaliges Besatzgeld bei Kauf erster Jahreskarte: | 60 € | entfällt |
Gebühren für Erlaubnisscheine ab 01.01.2026
| Tag | Woche | |
| Jugendliche 10-18 J | 6 € | 20 € |
| Vereinsmitglieder | 10 € | 40 € |
| Nichtmitglieder | 15 € | 60 € |
Vereinsmitglieder können neben Tages-Mehrtages und Wochenerlaubnisscheinen (Tages-Mehrtages und Wochenkarte) auch einen Jahreserlaubnisschein (Jahreskarte) erhalten, solange aus dem begrenzten Kontingent noch welche verfügbar sind. Dafür ist eine Gebühr sowie ein Arbeitsbeitrag zu bezahlen (siehe Tabelle oben). Der Arbeitsbeitrag ist von jedem Jahreskarteninhaber zu zahlen, der das 60.te Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Mitglieder, die das 60.te Lebensjahr vollendet oder eine Behinderung ab 50% haben, sind vom Arbeitsbeitrag befreit. Es besteht die Möglichkeit für alle Jahreskarteninhaber, bis zu 8 Stunden á 10,00 Euro einzuarbeiten. Bis zu 6 weitere Stunden werden mit je 5,00 Euro vergütet bis zu einer Maximalvergütung von 110,00 Euro. Termine für Arbeitseinsätze sind dem Jahresprogramm zu entnehmen.
Der Arbeitsbeitrag wird zur Jahreshauptversammlung, der Jahreskartenausgabe und bei der ersten Vereinsversammlung ausbezahlt oder per Überweisung erstattet. Das Besatzgeld wird nur einmalig für erwachsene Vereinsmitglieder beim Kauf der ersten Jahreskarte erhoben.
Für die Teilnahme am traditionellen Königsfischen wird eine Teilnahmegebühr von derzeit 10 € zur Deckung der Unkosten erhoben.
Bei Eintritt in den Verein ist eine Aufnahmegebühr (siehe Tabelle) zu zahlen. Der Mitgliedsbeitrag (siehe Tabelle) ist von jedem ordentlichen Mitglied per erteilter Lastschrifteinzugsermächtigung von einem inländischen Konto zu bezahlen. Ehrenmitglieder sind beitragsbefreit. Gebühren für den Postversand von Erlaubnisscheinen, Mitgliedsausweisen u.ä. werden separat erhoben und angepasst an die jeweils aktuellen Postversandpreise.
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge werden basierend auf dem erteilten SEPA Lastschriftmandat im letzten Quartal des Jahres für das kommende Jahr eingezogen. Jahreskartengebühr, Arbeitsbeitrag, Vereinsaufnahmegebühr und das Besatzgeld bei Erstkauf der Jahreskarte werden vom Mitglied überwiesen, in bar bezahlt oder in Einzelfällen nach Vereinbarung vom Verein eingezogen. Geänderte Bankverbindungen sind dem Verein umgehend mitzuteilen per neuem SEPA-Lastschriftformular.
Jahreskartengebühr+Arbeitsbeitrag sind bis zum jährlich im Jahresprogramm festgelegten Termin zu überweisen und die Karten auf der Jahreshauptversammlung oder separater Kartenausgabe in Empfang zu nehmen. In Einzelfällen kann nach persönlicher Terminvereinbarung die Karte auch gegen Barzahlung oder Vorabüberweisung aller Gebühren beim Schriftwart abgeholt oder per Brief versendet werden.
Unsere Bankverbindung
Fischereiverein Wunsiedel e.V.
IBAN: DE44 7805 0000 0620 0099 28
BIC: BYLADEM1HOF
Sparkasse Hochfranken
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