Der Gesetzgeber verlangt ab 2023, daß auf den Erlaubnisscheinen das Geburtsdatum des Anglers vermerkt wird. Die Anweisung kam natürlich viel zu spät erst nach dem Druck unserer Angelkarten.
Bitte also immer das Geburtsdatum hinter den Namen schreiben lassen oder schreiben!
Jahreskarteninhaber bitte auch das Geburtsdatum noch auf die Jahreskarte schreiben!