Fischerjugend

 

Gemäß unserer Satzung ( angelehnt an die Jugendordnung der Bayerischen Fischerjugend des Landesfischereiverbandes Bayern ) bilden alle Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 27. Lebensjahr die Jugend des Vereins.

Minderjährige jugendliche Angler fördern wir besonders mit stark vergünstigten Angelerlaubnisscheinen als  Tages- und Wochenkarte. Jugendliche Mitglieder fördern wir zusätzlich mit einer sehr günstigen Jahreskarte.

Zu den gesetzlichen Regelungen zum Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern stellt die Bayerische Fischerjugend umfassende Informationen bereit. Hier sind die Regelungen für die 2 möglichen Varianten des Angels für Minderjährige ohne staatl. Fischereischein erläutert: 

Schnupperangeln – Heranführung-an-das-Angeln-für-Minderjährige

 

oder

Angeln-mit-Erlaubnisschein-für-Minderjährige

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