Meldungen

 


Wichtige Meldungen 


Jahreskartenausgabe JK 2024 am 30.12. ab 18:00 Uhr in Leutendorf

Wer nicht bis spätestens 16. Dezember die Gebühren überwiesen hatte, dessen Geldeingang konnte nicht mehr geprüft werden und er erhält die Jahreskarte nur gegen Nachweis der Überweisung per Kontoauszug oder gegen Barzahlung.

EINGESCHRÄNKTER TAGESKARTENVERKAUF IN DER LETZTEN WOCHE DES JAHRES

In der letzten Woche des Jahres gibt es organisationsbedingt an den Kartenausgabestellen nur noch sehr begrenzt die letzten Tageskarten zu kaufen und ab dem 30.12. und teilweise auch eher gar nicht mehr. Die Tageskarten können zuverlässig bis inkl. 31.12.2022 nur noch beim Schriftwart nach tel. Voranmeldung unter 096326709340 in der Barbarastr.11 in 95652 Waldsassen gekauft werden.


WICHTIGER HINWEIS: Die Tages/Wochenkarten sind NUR KOMPLETT AUSGEFÜLLT gültig! Achten Sie bitte auf 
vollständiges ausfüllen. Nicht korrekt ausgefüllte Erlaubnisscheine führen zum Gewässerverweis zur Nachbesserung in der Ausgabestelle mit dem untergelegten dortigen Durchschlag des Erlaubnisscheins .

 


Mitgliederinformation zur Jahreshauptversammlung 2021-2022

 


Neue Regelungen zum „Hältern“ und „Angeln während Arbeitseinsätzen“ in den Angelbedingungen ab 20.07.2022 

Hältern ist Anglern nur im eigenen Setzkescher von ausreichender Grösse unter Beachtung des Tierwohls erlaubt und es ist auf die geringstmögliche Dauer zu beschränken.

Während der Dauer der Durchführung von Arbeitseinsätzen ist Jahreskartenbesitzern das Angeln am betroffenen Gewässer untersagt. Diese können in dieser Zeit auf alle anderen Gewässer ausweichen.

 


 

 
 Rundschreiben 2022-1 

 

 


 

 

 


Ältere Meldungen



Rundschreiben 2021-2

Hinweis zum erhöhten Arbeitsbeitrag: Es wurde nicht nur der Arbeitsbeitrag auf 60 € ab 2022 erhöht, es besteht jetzt die Möglichkeit, bis zu 8 Stunden á 10,00 Euro einzuarbeiten und bis zu 6 weitere Stunden werden mit je 5,00 Euro vergütet bis hin zu einer Maximalvergütung von 110,00 Euro.


Die ab 1.1.2021 bis 31.12.2025 gültige Bezirksfischereiverordnung Oberfranken bitte beachten sowie die aktuelle bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung!

Bezirksfischereiverordnung Oberfranken

11.te BayIfSMV

 


Änderung der Angelbedingungen für Jugendliche.

Auf Anregung eines zukünftigen Vereinsmitgliedes hat der Vorstand diesbezüglich beraten und im Sinne der von uns beabsichtigten zusätzlichen Förderung des Jugendfischens beschlossen, in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen ab sofort auch für Jugendliche mit Jugendfischereischein das Angeln mit 2 Handangeln zu erlauben. Damit wird für unsere Fischerjugend der schöne Angelsport noch interessanter und auch der Kauf einer Tages-Wochen oder Jahreskarte deutlich attraktiver.

 


 

Warnhinweis

Aktuell treten vermehrt Schäden wie z.B. Untergrabungen (Einbruchgefahr), an- und umgenagte Bäume usw. durch Aktivitäten der Biber und anderer Tiere besonders am Witzlebensteich, aber auch unseren anderen Gewässern auf. Wir weisen alle Mitglieder, Gastangler und Besucher explizit darauf hin, besondere Obacht an allen Gewässern walten zu lassen! Für Personen-Sach- und Vermögensschäden übernimmt der Verein keine Haftung.


 

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