Gewässerspezifische Angelbedingungen
für den Friesenweiher (Tröstau) / Sündenweiher (Bad Alexandersbad)


- Die Angelerlaubnis erstreckt sich vom 21. April 2011 bis 12. Oktober 2012.

- Spinnfischen bis 31.Mai verboten.

- Die Angelerlaubnis erstreckt sich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang.

- Ab 13.Oktober 2012 sind die Weiher gesperrt.

- Das Parken auf dem Firmengelände Fa. Schaller, Bad Alexandersbad und auf den Zufahrtswegen ist zu unterlassen, ebenso das Parken innerhalb des Betonwerkes in Tröstau.

Es dürfen pro Angeltag mitgenommen werden:
2 Karpfen (ab 36 cm), 2 Schleien (ab 26 cm), 1 Hecht (ab 55 cm) oder 1 Zander (ab 50 cm), 2 Salmoniden (ab 26 cm; Regenbogen-, Bachforelle), 3 Aale (ab 50 cm).
- Barsche und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden.

- Graskarpfen sind ganzjährig gesperrt.

- Zum Anfischen am 21.04.2012 ist das Angeln nach 3 gefangenen Salmoniden einzustellen.



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