Gewässerspezifische Angelbedingungen
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| - Die Angelerlaubnis erstreckt sich vom 21. April 2011 bis 12. Oktober 2012. - Spinnfischen bis 31.Mai verboten. - Die Angelerlaubnis erstreckt sich von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis eineinhalb Stunden nach Sonnenuntergang. - Ab 13.Oktober 2012 sind die Weiher gesperrt. - Das Parken auf dem Firmengelände Fa. Schaller, Bad Alexandersbad und auf den Zufahrtswegen ist zu unterlassen, ebenso das Parken innerhalb des Betonwerkes in Tröstau. Es dürfen pro Angeltag mitgenommen werden: 2 Karpfen (ab 36 cm), 2 Schleien (ab 26 cm), 1 Hecht (ab 55 cm) oder 1 Zander (ab 50 cm), 2 Salmoniden (ab 26 cm; Regenbogen-, Bachforelle), 3 Aale (ab 50 cm). - Barsche und Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. - Graskarpfen sind ganzjährig gesperrt. - Zum Anfischen am 21.04.2012 ist das Angeln nach 3 gefangenen Salmoniden einzustellen. |